17.11.2022

Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz - Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSG in der MedTech-Branche durch den BVMed

lksg-handreichung-module.png„Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG in Kraft. Dieses wird für alle Unternehmen gelten, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen (ab 2024: 1.000 Beschäftigte). Das LkSG gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des MedTech-Sektors.

Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion (in der Regel durch einen Menschenrechtsbeauftragten) und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliancedokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung.“ (Text- und Grafikquelle: www.bvmed.de/presse)

Ist Ihr (Medizintechnik-) Unternehmen schon bereit für das LkSG?

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Sie die geforderte Dokumentation und Berichterstattung im Hinblick auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erfüllen können.

Fordern Sie noch heute ein Beratungsangebot an!

Ihr Reiner S. Bandorf

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Admin - 16:41:57 @ Allgemein, Healthcare