17.11.2022
„Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG in Kraft. Dieses wird für alle Unternehmen gelten, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen (ab 2024: 1.000 Beschäftigte). Das LkSG gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des MedTech-Sektors.
Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion (in der Regel durch einen Menschenrechtsbeauftragten) und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliancedokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung.“ (Text- und Grafikquelle: www.bvmed.de/presse)
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Ihr Reiner S. Bandorf
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Admin - 16:41:57 @ Allgemein, Healthcare
IMPRESSUM & DATENSCHUTZ © Reiner S. Bandorf
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